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   LAG Berlin, 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00 (Kost)   

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https://dejure.org/2000,6611
LAG Berlin, 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00 (Kost) (https://dejure.org/2000,6611)
LAG Berlin, Entscheidung vom 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00 (Kost) (https://dejure.org/2000,6611)
LAG Berlin, Entscheidung vom 24. November 2000 - 7 Ta 6057/00 (Kost) (https://dejure.org/2000,6611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Gegenstandswertes der Klage im Änderungsschutzverfahren ; Antrag des Arbeitnehmers auf Herabsetzung seiner Arbeitszeit; Rechtsnatur der Klage auf Beschäftigung in einem bestimmten, gegenüber dem vertraglich vereinbarten Umfang verminderten Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Streitwert bei Klage des Arbeitnehmers auf Herabsetzung der Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 626
  • MDR 2001, 636
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Berlin, 29.05.1998 - 7 Ta 129/97

    Streitwert: Änderungskündigung - zwei Bruttomonatseinkommen als Regelwert

    Auszug aus LAG Berlin, 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00
    Der Gegenstandswert der Klage im Änderungsschutzverfahren ist auf zwei Monatsvergütungen festzusetzen (Beschluss der Kammer vom 29.05.98 - 7 Ta 129/97 (Kost) -, NZA-RR 1999, 45).

    Die Kammer vertritt seit ihrem Beschluss vom 29.05.1998 (-- 7 Ta 129/97 (Kost) --, NZA-RR 1999, 45) die Auffassung, dass der Gegenstandswert im Änderungsschutzverfahren grundsätzlich auf zwei Monatsvergütungen festzusetzen ist.

  • LAG Düsseldorf, 12.11.2001 - 7 Ta 375/01

    Arbeitszeitreduzierung - Streitwert

    Der Streitwert einer Klage nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG - vom 21.12.2000 -BGBl. I S. 1966- auf Herabsetzung der Arbeitszeit ist auf 2 Monatseinkommen festzusetzen (siehe LAG Berlin MDR 2001, 636).

    Zutreffend weist das LAG Berlin (MDR 2001, 636) bezüglich der hier zugrundeliegenden Klage einer Arbeitnehmerin auf Herabsetzung der Arbeitszeit darauf hin, dass es sich insoweit um das Gegenteil einer Klage auf Schutz vor einer entsprechenden Änderungskündigung durch den Arbeitgeber handelt (vgl. für den Fall einer vom Arbeitnehmer erstrebten Vertragsänderung ebenso bereits Beschwerdekammer in JurBüro 1990, 1511).

  • LAG Köln, 05.04.2005 - 3 Ta 61/05

    Streitwert, Teilzeit

    Bei einem solchen Streit über das Teilzeitbegehren eines Arbeitnehmers sind wegen der insoweit bestehenden Vergleichbarkeit mit einer Änderungsschutzklage die Regeln über die Bemessung des Streitwertes bei einer solchen Änderungsschutzklage heranzuziehen (vgl. zuletzt LAG Nürnberg, Beschluss vom 12.09.2003 - 9 Ta 127/03, NZA - RR 2004, 103; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2001 - 17 Ta 396/01 -, NZA RR 2002, 550; LAG Berlin, Beschluss vom 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00 -, MDR 2001, 636).
  • LAG Niedersachsen, 14.12.2001 - 17 Ta 396/01

    Festsetzung des Gegenstandswerts

    Das rechtfertigt es, bei der Bemessung des Streitwerts die Regeln über die Bemessung des Streitwerts der Änderungsschutzklage heranzuziehen (ebenso LAG Berlin Beschluss vom 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00 - MDR 2001 S. 636 ff., vgl. auch Ennemann, NZA 2001, 1190; a.A. Kliemt, NZA 2001, 63 (68)).
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